Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DeIn Skill Support GmbH, Weißenburgstraße 3, 93055 Regenburg
Stand: März 2022

I. GELTUNGSBEREICH, ÄNDERUNGEN
I.1 Diese AGB gelten für alle Verträge und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der Firma DeIn Skill Support GmbH (im Folgenden DeIn) und dem Auftraggeber (im Folgenden AG) und ausschließlich für Unternehmer. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung als anerkannt und werden durch etwaigen Handelsbrauch, stillschweigende Vereinbarung oder Duldung nicht aufgehoben. Abweichende Bedingungen des AG sind für DeIn unverbindlich, auch wenn ihnen DeIn nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn DeIn in Kenntnis dieser abweichenden Bedingungen vorbehaltlos leistet.
I.2 Die AGB gelten für sämtliche von DeIn zu erbringenden Leistungen. Inbegriffen sind die Erbringung von Ingenieurleistungen, Coaching und Beratungsleistungen einschließlich Interims Management, Dienstleistungen im Bereich der Angebotserstellung und Rechnungsverfolgung für Unternehmen der Technologiebranche und Handwerksbetriebe sowie damit im Zusammenhang stehende Werkleistungen (Im Folgenden zusammenfassend „Leistungen“).
I.3 Soweit Klauseln auf einzelne Leistungsarten abstellen, gelten sie für alle anderen Leistungen sinngemäß.
I.4 Änderungen dieser AGB werden dem AG bei ständiger Geschäftsbeziehung 4 Wochen vorher in Schriftform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb von 4 Wochen auf dem selben Wege, auf dem die Bekanntgabe erfolgt ist, widersprochen wird. Die Absendung des Widerspruchs ist fristwahrend. Widerspricht der AG den Änderungen, hat DeIn das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem AG außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird DeIn den AG auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.

II. ANGEBOTE, LEISTUNGSINHALT
II.1 Die Angebote von DeIn sind hinsichtlich der Preise, Umfang, Terminen, Ort und Nebenleistungen unverbindliche Schätzungen und freibleibend.
II.2 Der AG ist an sein Angebot zwei Wochen ab Zugang bei DeIn gebunden.
II.3 DeIn leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.
II.4 DeIn ist berechtigt, einzelne Leistungen auch durch Subdienstleister erbringen zu lassen, soweit DeIn den AG vorher darüber unterrichtet und der AG nicht binnen drei Banktagen widerspricht. Dabei trägt DeIn dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags mit dem AG, die auf den von dem Subdienstleister auszuführenden Teil Anwendung finden, Bestandteil des Vertrages werden, den DeIN mit dem jeweiligen Subdienstleister abschließt. Die Beauftragung der Subdienstleister erfolgt im Namen und für Rechnung des AG. Dieser stellt DeIn von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Subdienstleister ergeben und verpflichtet sich, diese selbst zu erfüllen. DeIn überwacht die Tätigkeit von  Subunternehmern nur auf besondere Vereinbarung hin und ist in diesem Falle berechtigt, Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.

III. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AG
III.1 Der AG wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit DeIn abstimmen und DeIn bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass DeIn in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.
III.2 Für die Prüfung der Geeignetheit und Beschaffenheit von Drittsystemen ist allein der AG verantwortlich, auch wenn diese von DeIn empfohlen worden sind. Dies gilt nicht, wenn die Prüfung nach dem Vertrag von DeIn geschuldet ist; insoweit bleibt DeIn für die Richtigkeit der Prüfung der Drittsysteme hinsichtlich des Standes verantwortlich, in dem sich diese zum Zeitpunkt der Prüfung durch DeIn befanden.
III.3 Der AG wird DeIn bei Bedarf Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch DeIn erforderlich ist.
III.4 Der AG wird selbst eine ordnungsgemäße Datensicherung sicherstellen.
III.5 In dem jeweiligen Vertrag können weitere Mitwirkungspflichten des AG vereinbart werden.

IV. FERTIGSTELLUNGS-, ABGABE- UND LIEFERRISTEN, TEILLEISTUNG, ERFÜLLUNGSORT
IV.1 Vereinbarte Fertigstellungs-, Abgabe- und Lieferungsfristen beginnen erst, wenn der AG den ihm obliegenden Pflichten (wie beispielsweise fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder vollständige Beibringung von notwendigen Unterlagen) nachgekommen ist.
IV.2 Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des AG sowie im Falle von Verstößen des AG gegen Mitwirkungspflichten gemäß Ziff. III. verlängert sich die Fertigstellungs-, Abgabe- oder Lieferungsfrist entsprechend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen etwaiger Verzögerungsschäden, sind ausgeschlossen, soweit für die Verzögerung nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von DeIn kausal ist. Zudem wird DeIn von ihrer Leistungspflicht frei, soweit ihr infolge der Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (Mittel, Personal) nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die DeIn infolge der Verzögerung entstehen, sind dieser von dem AG in angemessener Höhe zu vergüten.
IV.3 Für Fälle höherer Gewalt ist die Fertigstellungs-, Abgabe- oder Lieferungsverpflichtung von DeIn für die Dauer der Behinderung ausgeschlossen. Dauert die Behinderung länger als sechs Monate oder wird die Leistung unmöglich, können sowohl DeIn als auch der AG von dem Vertrag zurücktreten. Dem AG stehen für diesen Fall keine Ansprüche zu. DeIn steht in diesem Fall die anteilige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu.
IV.4 Erfolgt eine Leistung nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann der AG DeIn eine Nachfrist von vier Wochen setzen mit der Erklärung, dass er nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktrete.
IV.5 DeIn ist zur Teilleistung jederzeit berechtigt. Der AG hat hierfür die anteilige oder eine angemessene Vergütung für den Fall zu bezahlen, dass für den gesamten Auftrag ein Gesamtpreis vereinbart wurde.
IV.6 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von DeIn.

V. RECHTE AN DEN DIENSTLEISTUNGEN
DeIn räumt dem AG das einfache und nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die erbrachten Leistungen zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken zu nutzen.

VI. VERGÜTUNG
VI.1 Die Vergütung für die Leistungen erfolgt nach einem im Vertrag vereinbarten Festpreis. Zusätzlicher Zeitaufwand an einem Arbeitstag sowie Zuschläge für Dienstleistungen an Wochenend- und Feiertagen und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten. DeIn ist im Bedarfsfalle berechtigt, im Vertrag die Vergütung nach Zeitaufwand zu vereinbaren.
VI.2 DeIn rechnet erbrachte Leistungen monatlich, spätestens nach Abschluss der Leistungen ab.
VI.3 Sämtliche Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
VI.4 Wechsel und Schecks werden unter Vorbehalt angenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Etwaige Einziehungs- und Nebenkosten trägt der AG.
VI.5 Die Vergütungsansprüche von DeIn verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.
VI.6 Außendienstmitarbeiter von DeIn sind nicht berechtigt, Stundung der Kaufpreisforderung oder einen Nachlass auf den Kaufpreis zu gewähren, Vergleiche zu schließen oder Geld einzuziehen.
VI.7 Für jeden Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht DeIn eine Pauschale von 10 % der vereinbarten oder der nach dem normalen Verlauf zu erwartenden Vergütung zu. DeIn steht eine höhere Vergütung unter Berücksichtigung von ersparten Aufwendungen zu, wenn und soweit sie ihre Arbeitskraft nicht anderweitig einsetzen konnte. Dem AG wird nachgelassen nachzuweisen, dass die DeIn zustehende Vergütung wesentlich geringer ist. In den in VII.4 bezeichneten Fällen gelten die dortigen Regelungen.

VII. ZAHLUNGSFRISTEN, VERZUG
VII.1 Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 10 Banktagen nach Rechnungseingang beim AG ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Frist kommt der AG auch ohne Mahnung in Verzug.
VII.2 Während des Verzuges ist DeIn berechtigt und der AG verpflichtet, die Vergütung mit den gesetzlichen Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Verzugszinsen sind höher, wenn DeIn eine entsprechend höhere Belastung nachweist.
VII.3 Im Falle des Verzugs des AG ist DeIn zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen wird DeIn während des Verzugs des AG nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.
VII.4 Im Falle des Zahlungsverzuges und in den Fällen, in denen über das Vermögen des AG das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder der AG den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder die Vermögensauskunft abgibt, ist DeIn zudem berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen, gleichgültig, welches Zahlungsziel hierfür vereinbart war. DeIn bleibt das Recht vorbehalten, zudem den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beträgt mindestens die vereinbarte Vergütung. Der Schadenersatz ist höher anzusetzen, wenn DeIn einen höheren Schaden nachweist. Dem AG bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

VIII. GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIENST- UND WERKLEISTUNGEN
VIII.1 Der AG hat die empfangene Leistung unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit, sonstige Mängel und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel jeder Art hat er innerhalb von zehn Banktagen durch schriftliche Anzeige an DeIn zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Ist die Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, liefert DeIn nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des AG -insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden- Ersatz oder bessert nach. DeIn darf insgesamt dreimal Ersatz liefern oder nachbessern.
VIII.2 DeIn übernimmt keine Haftung dafür, dass die Leistung für die vom AG vorgesehenen Zwecke geeignet ist, es sei denn, dass diese Eigenschaft von DeIn zugesichert wurde. Die Zusendung von Mustern ist keine Zusicherung einer besonderen Eigenschaft.
VIII.3 Werden Veränderungen vom AG oder Dritten an der Leistung vorgenommen, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung oder durch außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft DeIn keine Gewährleistungspflicht.
VIII.4 Für die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten und zur Mängelbeseitigung hat der AG DeIn die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren,  insbesondere bei Werken den beanstandeten Gegenstand oder Muster dafür frachtfrei zur Verfügung zu stellen. Falls DeIn die gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder von DeIn verweigert wird, steht dem AG nach seiner Wahl das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. In diesem Fall steht DeIn die Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zu.
VIII.5 Nach Ablauf eines Jahres ab Fertigstellung, Abgabe oder bei Werkleistungen der Abnahme, sind sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung ausgeschlossen.

IX. HAFTUNGSBEGRENZUNG UND –AUSSCHLUSS
IX.1 Die Haftung von DeIn für vertragliche Pflichtverletzungen und Delikt ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von DeIn. Sie gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des AG, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insofern haftet DeIn für jeden Grad des Verschuldens.
IX.2 Sofern DeIn dem Grunde nach haftet, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ausgeschlossen und, soweit es sich nicht um Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des AG handelt, auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für den Verlust von Goodwill und Geschäftsbeziehungen, Produktionsausfall und entgangener Gewinn, Vermögensschäden oder Schäden aus der Beeinträchtigung des Firmenwertes.
IX.3 Im Falle des Verzuges ist, soweit eine Haftung von DeIn dem Grunde nach besteht, die Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten  Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Auftragswertes, insgesamt auf höchstens 5 % des Auftragswertes begrenzt.
IX.4 Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist, soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
IX.5 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des AG an Dritte erteilt werden, übernimmt DeIn dem AG gegenüber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit DeIn kein  Auswahlverschulden trifft. DeIn tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler auf.
IX.6 Sofern DeIn selbst Auftraggeber von Subdienstleistern ist, tritt DeIn hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz und sonstigen Ansprüche an den AG ab. Der AG verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von DeIn zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Dies gilt auch, wenn DeIn die Leistung durch Subdienstleister überwacht und hierbei nach eigenem Ermessen selbst Entscheidungen trifft.
IX.7 Schadensersatzansprüche gegen DeIn verjähren ein Jahr nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.
IX.8 Bei Verlust von Daten haftet DeIn nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den AG für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
IX.9 DeIn haftet nicht für einen gegebenenfalls mit der Dienstleistung beabsichtigten Erfolg.

X. DATENSCHUTZ
X.1 DeIn erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem AG  begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der AG in die Datenerhebung, verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.
X.2 DeIn, ihre Mitarbeiter und ggf. Subdienstleister werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
X.3 Soweit der AG eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die DeIn Skill Support GmbH, Weißenburgstraße 3, 93055 Regensburg.
X.4 Soweit DeIn im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen personenbezogene Daten aus dem Bereich des AG verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag und auf schriftliche  Weisung des AG im Sinne von § 11 BDSG. Die Vertragsparteien werden zu diesem Zweck einen gesonderten Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Der AG wird die ggf.  betroffenen Personen darauf hinweisen, dass er ihre Daten an DeIn weitergibt, und eine entsprechende Einwilligung einholen.

XI. GEHEIMHALTUNG
XI.1 DeIn verpflichtet sich, alle im Laufe seiner vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäftsund Betriebsgeheimnisse des AG geheim zu halten; derartige Geheimnisse sind alle  Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.
XI.2 DeIn ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des AG entbehrlich. DeIn hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des AG als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.

XII. ABTRETUNGS- UND AUFRECHNUNGSVERBOT
XII.1 Die Abtretung von Ansprüchen des AG an Dritte ohne Zustimmung von DeIn ist unzulässig.
XII.2 Der AG darf gegen Forderungen von DeIn nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufrechnen.

XIII. GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL, SCHRIFTFORM, SALVATORISCHE KLAUSEL
XIII.1 Gerichtsstand für sämtliche Verträge ist Regensburg. DeIn bleibt es vorbehalten, Klage bei dem Gerichtsstand des AG zu erheben.
XIII.2 Für die mit DeIn abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XIII.3 Für das Vertragsverhältnis zwischen DeIn und dem AG gilt ausschließlich die Schriftform. Mündliche Abreden erhalten ihre Wirksamkeit erst, wenn sie von DeIn schriftlich bestätigt werden. Durch E-Mail oder andere elektronische Form gilt die Schriftform als gewahrt, wenn der andere Vertragspartner in der Lage ist, die Nachricht zu speichern und auszudrucken. Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform, dies gilt insbesondere für die Abbedingung dieser Schriftformklausel selbst.
XIII.4 Sollte DeIn ein- oder auch mehrere Male ein Recht nach diesen AGB nicht ausüben, ist damit ein Verzicht nicht verbunden.
XIII.5 Sofern eine Klausel dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden sollte, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Die unwirksame Klausel gilt als durch eine wirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten ist. Gleiches gilt im Fall einer Lücke.